§1 Vertragsbedingungen
1.1 Der Mieter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
1.2 Mit der Reservierung oder dem Vertragsabschluss zwischen dem Mieter und Die Jura Sauna als Vermieter hat der Mieter die vom Vermieter folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
1.3 Von den folgenden Bedingungen abweichende Vereinbarungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden.
1.4 Die mobile Fasssauna wird tageweise/wochenweise vermietet. Die Mietdauer pro Tag versteht sich für 24h. Bsp. von Montag 18 Uhr bis Dienstag 18 Uhr. Andere Mietzeiträume und Uhrzeiten bedürfen einer gesonderten Absprache.
§ 2 Vertragsgegenstand
Die Reservierung der mobilen Fasssauna mit Equipment, die der Mieter per Internet bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E- Mail oder WhatsApp durch den Vermieter zustande.
Folgende Gegenstände sind Bestandteile des Vertrags:
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Saunafass (max. für 6 Personen) mit Holzsaunaofen
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Saunazubehör (Aufgusskübel, Schöpfkelle, Sanduhr, Thermometer, Hygrometer, Kopfstützen, Kehrgarnitur, Aufgussmittel, LED Lampen, Saunaschlüsselbund und nach Absprache Brennholz und Anzünder)
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PKW-Anhänger, Unterlegkeile, Deichselbox, Anhängerschloss.
§ 3 Reservierung, Änderung, Rücktritt
Bei einer Reservierung wird eine Anzahlung in Höhe von €50 fällig. Diese werden mit dem finalen Mietpreis verrechnet, bei Absage jedoch einbehalten.
3.1 Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise. Zu entnehmen sind diese der Website www.diejurasauna.de .
3.2 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für die mobile Sauna bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang erhalten und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.3 Eine Stornierung des Mietauftrages ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte der Vermieter mit einer Stornierung einverstanden sein, werden dem Mieter folgende Preise berechnet:
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Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 25 % der Miete,
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7 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % der Miete,
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2 bis 6 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % der Miete,
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Weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % der Miete.
Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weiter Personalkosten etc.) vor.
3.4 Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten, können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.
§ 4 Ausführung/Übergabe/Rückgabe
4.1 Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) führen zur Stornierung des Vertrags und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.
4.2 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.
4.3 Sofern nicht anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Mieter angegebene Adresse. Die mobile Sauna wird ausdrücklich an der vom Mieter gewünschten Stelle aufgebaut. Der Mieter gewährleistet eine Befugnis zur Aufstellung an der genannten Lieferadresse zu besitzen. Achten Sie darauf, dass die mobile Sauna auf ebenen (geraden) Flächen fest steht und ein Wegrollen verhindert wird.
4.4 Bei Anlieferung/Abholung der mobilen Sauna durch den Vermieter erfolgt eine Einweisung in den korrekten Gebrauch und die Sicherheitsbestimmungen. Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs stets zu beachten und einzuhalten.
4.5 Der Mieter hat sich vor Mietantritt vom Zustand aller ausgehändigten Gegenständen sowie deren vollständigen und korrekten Eintragung wie auch sichtbare Schäden an der gemieteten Sache zu überzeugen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag den einwandfreien Zustand der Sauna.
4.6 Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 200€ beim Vermieter zu entrichten. Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe der mobilen Sauna bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern.
4.7 Die Mietobjekte werden im funktionstüchtigen und ordnungsgemäßen, gereinigten und desinfizierten Zustand übernommen und in ebensolchem, besenreinen Zustand zurückgegeben. Für grobe Verunreinigungen/Beschädigungen (Schweißflecken auf dem Holz, Schlamm und Schmutz im Innenraum, Getränkeflecken, Kaugummi, Kerzenwachs; Vandalismus, Rauch- und Brandspuren, usw.) wird der Mieter haftbar gemacht (i.H. von bis zu 2000,- Euro).
4.8 Der Mieter ist verpflichtet, die mobile Sauna zum Ablauf der Mietzeit dem Vermieter in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Der Mieter hat die mobile Sauna und das gemietete Zubehör sauber an den Vermieter zurückzugeben. Der Boden ist zu kehren, gegebenenfalls feucht zu wischen und der Aschekasten des Ofens ist vor Übergabe besenrein zu leeren.
4.9 Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen pfleglich und in vorgeschriebener Weise zu benutzen. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters i. H. von bis zu 2000,- Euro bei Reparatur. Bei Totalschaden beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters 2000,- Euro.
4.10 Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
§ 5 Nutzungsbedingungen und Haftung
5.1 Während der Mietdauer geht die Betriebsgefahr für die Nutzung des mobilen Saunafasses auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen. Dabei muss Folgendes beachtet werden siehe SAUNA REGELN
5.2 Sollten diese Nutzungsbedingungen nicht beachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter Schadensersatzpflichtig.
5.3 Die Angabe inkorrekter Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen.
5.4 Eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt.
5.5 Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht hat.
5.6 Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Vermieter ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung der Kardinalspflicht genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
5.8 Für eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor weitere (polizeiliche) Schritte gegen ihn einzuleiten. In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.
5.9 Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters:
Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender z.B:
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Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. auf den heißen Ofen fasst, beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc.
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vom Anhänger fällt.
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sich an der Glastür schneidet.
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Kinder unbeaufsichtigt in der Sauna sind.
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Gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, etc.
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beim Anhängen der mobilen Sauna verletzt, z.B. die Finger einklemmt.
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beim Saunieren oder beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt.
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bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Sauna verletzt.
§ 6. Zahlungsbedingungen
6.1 Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe der mobilen Sauna eine Sicherungsgebühr/ Kaution i. H. von EUR 200€ zu verlangen. Diese Sicherungsgebühr wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna incl. Anhänger und Equipment wieder zurückerstattet, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. die Differenz dem Mieter in Rechnung gestellt.
6.2 Die Kaution muss in bar hinterlegt werden / Kartenzahlung ist nicht möglich.
6.3 Der Vermieter bestimmt die Wahl des Zahlungsmittels.
§ 7. Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht
7.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.
7.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten.